Brune Medizintechnik bietet als qualifiziertes Fachhandelsunternehmen alles aus einer Hand für die ambulante Medizin
zur Abwicklung von Sprechstundenbedarfs-Rezepten
Sehr gerne liefern wir Ihnen auch Produkte als Sprechstundenbedarf und rechnen diese mit Ihren Rezepten entsprechend der Verordnung mit den jeweiligen Krankenkassen ab. Dazu ist es erforderlich, dass Sie uns Rezepte ordnungsgemäß ausgefüllt, mit dem Datum Ihrer Bestellung versehen zukommen lassen, damit wir die Lieferung veranlassen können. Werden die Rezepte nicht von der jeweiligen Krankenkasse anerkannt, werden wir Ihnen diese zu den im Shop veröffentlichten Preisen in Rechnung stellen. Dasselbe gilt auch, wenn das Datum des Rezeptes später ist, als das des Lieferscheins. Wichtig für Sie: wir können für gelieferte SSB-Artikel keine nachträglich ausgestellten Rezepte abrechnen, weil diese von den Krankenkassen gemäß SSB-Vereinbarung nicht anerkannt werden.